Artikel drucken

19.04.2006

Heise Forum-Urteil - Bedeutung für Weblog- und Forenbetreiber

Mit seinem Urteil zur Forenhaftung vom 2 Dezember 2005, hatte das Hamburger Landgericht für reichlich Diskussionsstoff gesorgt, sorgten sich viele Weblog- und Forenbetreiber um die Haftungsfrage für die von fremden Usern geposteten Beiträge.

Das Urteil sieht in der Tat Foren- und Weblog-Betreiber, für rechts- oder persönlichkeitsverletzende Fremdbeiträge, einer verschärften Haftung unterworfen. Viele Blogger und Foreninhaber sorgen sich nun um die Zukunft des Mediums Internet als Plattform zur freien Meinungsäusserung und Informationsausatausches.
Die kontroverse Diskussion wird mit der schriftlichen Begründung des Hamburger Landgerichtes (Link: http://www.heise.de/recht/2006/lg-hh_02-12-2006_324-O-721_05_heise_universal_boards.pdf) noch mehr angeheizt, da diese - auch für gestandene Rechtsanwälte - keinesfalls für Klarheit in der Sache sorgt.

War es bis zu diesem Urteil so, dass der Betreiber eines Forums oder Weblogs, erst nach Kenntnisnahme eines rechtswidrigen Beitrages in der Haftung war (und somit die Chance hatte, den betreffenden Beitrag zu entfernen), so soll der Verantwortliche ab jetzt bereits im Vorfeld dafür sorgen, dass rechtswidrige Beiträge erst gar nicht eingestellt werden.
In der Praxis würde dies faktisch bedeuten:

  • Prämoderierte Beiträge: um sich abzusichern, müsste der Foren- / Weblog-Betreiber die Postings vor Veröffentlichung moderieren und erst dann freischalten; in wie weit der zuständige Forenbetreiber oder Moderator rechtskundig ist, und somit eine Rechtsverletzung in einem gepostetetn Beitrag überhaupt erkennen, bzw. überhaupt beurteilen kann und soll, bleibt hier völlig offen.
  • Alternativ, stünde eine eindeutige Identifizierung der Foren-, bzw. Weblog-Teilnehmer zur Debatte, könnte man hierdurch diese für etwaig rechtswidrige Beiträge - als Betreiber - wiederum haftbar machen.

Die Zeiten, in denen Foren oder Weblogs zur Veröffentlichung von rechtswidrigen oder persönlichkeitsverletzenden Beiträgen ungestraft genutzt werden konnten, sind somit vorbei.
Die Anonymität dieser interaktiver Plattformen wurde in vielerlei Hinsicht überstrapaziert, das anonymisierte Verwirrspiel von gezielt platzierter Schmähkritik durch Konkurrenten, unqualifizierten Beleidigungen und rechtswidrigen Inhalten, bringen nun ein unangenehmes Nachspiel für die oftmals nichtsahnenden Betreiber dieser Plattformen mit sich.

Was hier kaum erwähnt wird: Die bislang herrschende Anonymität haben viele Poster misbraucht, indem sie "unerkannt" rechtswidrige oder grenzwertig merkbefreite Postings absondern konnten. Dies hat mit Presse- oder Meinungsfreiheit NICHTS zu tun: Will man derartiges absondern, so sollte jeder Foren- / Weblog-Teilnehmer mit seinem Namen (und seiner Identität) dafür einstehen, das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Für grosse Foren oder Weblogs wird durch dieses Urteil ein "normaler Betrieb" kaum noch möglich sein, denn wer kann schon Tausende von Beiträgen pro Tag (so z.B. im Heise-Forum) ohne weiteres vormoderieren?
In dieser Hinsicht, halten sowohl Heise-Verlagsjustitiar Jörg Heidrich wie auch Rechtsanwalt Dr. Bahr diese Entscheidung für ein Fehlurteil (Link: http://www.dr-bahr.com/haftung-fuer-foreneintraege-auswirkungen-des-heise-urteils.html):

Kurz zusammengefasst kann man die aktuelle Entscheidung glattweg nur als absolutes Fehlurteil bezeichnen. Auch wenn der verklagte Heise-Verlag schon Berufung angekündigt hat und das Urteil somit (noch) nicht rechtskräftig werden wird, dürfte die Wirkung auf das Netz der Netze gewaltig werden. Denn schon vor der Veröffentlichung der Entscheidungsgründe beriefen sich zahlreiche Abmahner auf dieses Urteil. Das dürfte jetzt, nach der Veröffentlichung, erst recht gelten.

Der Heise-Verlag hat zwar angekündigt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen, die Folgen bleiben trotzdem unkalkulierbar, wird diese Entscheidung zweifellos dazu misbraucht werden, mißliebige (aber keinesfalls rechtswidrige oder persönlichkeitsverletzende) Kritik, durch Betroffene, unterbinden zu wollen (Link: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/03/27/gestortes-verhaltnis/).
Alexander Freiherr von Humboldt hat einmal gesagt "Die Deutschen brauchen für jede Dummheit zweihundert Jahre: hundert, um sie zu begehen, und hundert um sie einzusehen.".
Das stimmt.