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01.04.2007

Pressemitteilungen im Web - Worauf man achten sollte

Die Übernahme von Pressemitteilungen zwecks Veröffentlichung im Web, bedarf in einigen Fällen der Zustimmung des Verfassers. Dies gilt aber nur, wenn die ursprüngliche Quelle nicht explizit genannt wird, so das Landgericht Hamburg in einem Urteil.

In einem Urteil zum Umgang mit der Übernahme und Veröffentlichung von Pressemitteilungen im Web, hat das Landgericht Hamburg einige interessante Punkte für Webpublisher näher unter die Lupe genommen. Da laut LG Hamburg, auch Pressemitteilungen urheberrechtlich geschützt seien, dürften sie nicht ohne Quellenangabe (siehe Zitate bzw. Urheberrecht (Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Zitatrecht)) oder vorheriger Genehmigung des Rechteinhabers übernommen werden. Dieses Urteil ändert jedoch kaum etwas an bereits bekannten Grundsätzen, die man als Online-Publisher beachten sollte:

  • Pressemeldungen von Behörden, Gerichten oder anderen staatlichen Institutionen dürfen weiterhin ohne Genehmigung im Web veröffentlicht werden, sie sind amtliche Werke und geniessen somit keinen Schutz im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (Link: http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html)
  • Pressemitteilungen von Unternehmen dürfen ebenfalls ohne vorheriger Zustimmung im Web verbreitet werden, ihr ursprünglicher Sinn darf allerdings nicht verzerrt werden. Bei diesen Pressemeldungen sollte man auch darauf achten, diese als fremde Quelle - mit entsprechender Quellenangabe (Link: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__63.html), mitten im Text oder der Meldung nachgestellt - entsprechend zu kennzeichnen
  • Die Wiedergabe von Ausschnitten aus Pressemeldungen (Zitate) und Kürzungen, die den ursprünglichen Sinn nicht verzerren, sind selbstverständlich jederzeit zulässig

Anlass der vorliegenden Entscheidung (Link: http://www.medien-internet-und-recht.de/pdf/vt_MIR_Dok._117-2007.pdf) (PDF-Dokument) des Landgerichts Hamburg, war ein Rechtsstreit zwischen zwei Anwälten: Der Beklagte hatte eine Pressemitteilung des Klägers in einigen Teilen wortidentisch und ohne Quellenangabe übernommen. Ein Hinweis, dass es sich hierbei um eine fremde Pressemitteilung handelt, fehlte ebenfalls.

[via Heise (Link: http://www.heise.de/newsticker/meldung/87674)]