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01.04.2007Pressemitteilungen im Web - Worauf man achten sollte
Die Übernahme von Pressemitteilungen zwecks Veröffentlichung im Web, bedarf in einigen Fällen der Zustimmung des Verfassers. Dies gilt aber nur, wenn die ursprüngliche Quelle nicht explizit genannt wird, so das Landgericht Hamburg in einem Urteil.
In einem Urteil zum Umgang mit der Übernahme und Veröffentlichung von Pressemitteilungen im Web, hat das Landgericht Hamburg einige interessante Punkte für Webpublisher näher unter die Lupe genommen. Da laut LG Hamburg, auch Pressemitteilungen urheberrechtlich geschützt seien, dürften sie nicht ohne Quellenangabe (siehe Zitate bzw. Urheberrecht) oder vorheriger Genehmigung des Rechteinhabers übernommen werden. Dieses Urteil ändert jedoch kaum etwas an bereits bekannten Grundsätzen, die man als Online-Publisher beachten sollte:
Anlass der vorliegenden Entscheidung (PDF-Dokument) des Landgerichts Hamburg, war ein Rechtsstreit zwischen zwei Anwälten: Der Beklagte hatte eine Pressemitteilung des Klägers in einigen Teilen wortidentisch und ohne Quellenangabe übernommen. Ein Hinweis, dass es sich hierbei um eine fremde Pressemitteilung handelt, fehlte ebenfalls. [via Heise] |
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